Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen

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ALLGEMEINE LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN
von OMEGA Rusztowania Sp. z o. o. und SCAFFOLD - RENTAL Sp. z o.o.  mit Sitz in der Ul. Sokolowska 28, 36-100 Kolbuszowa,

Polen Definitionen:

1. Unter „Verkäufer“ oder „Lieferant“ versteht man Omega Rusztowania Sp. z o.o. z o. o. mit Sitz in Kolbuszowa, Sokołowska-Straße 28, Polen NIP-Nummer: 814-15-91-295, REGON-Nummer: 180003898. oder Scaffold - Rental Sp. z o.o. mit Sitz in Kolbuszowa, Sokołowska-Straße 28, Polen, NIP-Nr.: 814-168-44-01, REGON: 181097619

2. Für die Zwecke der Lieferungen des Verkäufers, die unter diese Geschäftsbedingungen fallen, lautet die Postanschrift des Verkäufers: st. Sokołowska 28, 36-100 Kolbuszowa, Polen, und die folgenden IKT-Daten: - Telefonnummern: 17 74 44 600, 17 2273 673, 17 2275 072, FAX 17 2273 672 - Internetadresse: www.omega-rusztowania.pl

3. Unter „Lieferung“ ist die Veräußerung, Veräußerung oder Belastung zu verstehen aus jedem Rechtstitel, einschließlich Pacht, Leihe, Leihe, Leasing und ähnlicher Formen der abhängigen Überlassung für die Nutzung und Nutzung des von diesen Bedingungen erfassten Liefergegenstandes, sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich.

4. Unter „Liefergegenstand“ versteht man alle Waren und Produkte des Verkäufers, die in irgendeiner Weise zur Lieferung vorgeschlagen werden, einschließlich solcher, die nicht im Angebot des Unternehmens enthalten sind, zu denen sich der Verkäufer jedoch verpflichtet hat für deren Lieferung und als Eigenprodukt des Verkäufers sowie als Angebot im Rahmen des Weiterverkaufs oder der Vermittlung. Dabei handelt es sich insbesondere um: - Systemgerüste OMEGA I, OMEGA II, OMEGA III, - Originalelemente aller Gerüste anderer polnischer und europäischer Hersteller, - mobile Aluminiumgerüste anderer polnischer und europäischer Hersteller, - Ergänzungselemente für Gerüste, Gerüstzubehör: Verbinder, Füße, Traversen, Netze, Planen, Schrauben, Dübel usw.

5. Unter dem Begriff „Empfänger“ versteht man unter der Gegenpartei eine juristische Person außerhalb der Gesellschaft Verkäufer, Lieferanten mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, gegenüber denen sich der Verkäufer zur Lieferung des Liefergegenstandes verpflichtet hat oder die die Lieferung zumindest in Auftrag geben, verlangen oder durchführen lassen wollen.

6. Unter „Vereinbarung“ ist der Inhalt des rechtsgültigen Rechtsverhältnisses zu verstehen regeln die Abwicklung der Lieferung zwischen dem Verkäufer und dem Empfänger.

7. Unter „Angebot“ versteht man einen Vorschlag an einen bestimmten Empfänger, eine Lieferung durch den Verkäufer vorzunehmen

8. „Angebotsvorschlag“ ist so zu verstehen, dass er in jedem enthalten ist in den Materialien und Veröffentlichungen des Verkäufers, insbesondere auf der Website oder in der Presse oder Werbung, ein Angebot zur Lieferung des Liefergegenstandes zum unverbindlichen Preis abzugeben Adressaten.

9. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verbraucherverkäufe im Sinne des polnischen Rechts. Der Verkauf an Verbraucher erfolgt auf Grundlage des gesetzlich vorgesehenen Verbraucherschutzes.

10. Das Angebot des Unternehmens ist auf den polnischen Markt beschränkt.

1§ Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Verträge, deren Gegenstand insbesondere der Liefergegenstand ist Lieferungen: - Gerüste, die sowohl eigene Produkte des Unternehmens sind als auch von ihnen hergestellt werden andere Hersteller, - zusätzliches, nicht systembezogenes Zubehör für Gerüste, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

2. Bedingungen und Vorbehalte des Abnehmers sind für den Lieferanten auch dann unverbindlich, wenn Sobald wir sie erhalten, werden wir sie nicht ablehnen oder Einwände dagegen erheben, selbst wenn wir dies tun Der Empfänger hat einen solchen Antrag gestellt oder eine Bestätigung seiner Bedingungen verlangt.

3. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Lieferant, Verkäufer In Kenntnis der abweichenden Bedingungen des Empfängers hat er die Lieferung für ihn vorgenommen, ohne dass dies der Fall ist zusätzliche Reservierungen oder ohne Ablehnung der Bedingungen des Empfängers.

4. Diese Lieferbedingungen erlöschen, wenn sie durch neue ersetzt werden.

5. Für bereits erfolgte Lieferungen gelten die vorstehenden Bedingungen.

6. Der Liefertermin versteht sich als zeitliche Vereinbarung Als Gültigkeit der Bedingungen gilt das Datum der Bestätigung des Erhalts der Ware Lieferung durch den Empfänger.

7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Empfänger sie nicht gelesen hat unabhängig vom Grund, warum es passiert ist.

8. Der Empfänger kann sich nicht auf Unwissenheit, Unvermögen oder Unterlassung berufen von diesen Lieferbedingungen Kenntnis zu nehmen oder deren Nichteinhaltung aus Unkenntnis, aus welchem Grund auch immer, zu verlangen

§2 Angebot und Vertragsschluss

1. An einen nicht näher bezeichneten Empfänger gerichtete Informationen, Preislisten und sonstige Werbe- und Geschäftsmaterialien stellen kein Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zu Verhandlungen dar und sind als Angebotsvorschlag im Sinne dieser Lieferbedingungen zu verstehen.

2. Der Empfänger kann sich nicht darauf berufen, dass sie für die erfolgte Lieferung rechtsverbindlich sind.

3. Ein Brief, der an einen individuell angegebenen Empfänger gerichtet ist und von unterzeichnet ist eine bevollmächtigte Person, die die Warenmenge, die wir im Rahmen eines bestimmten Vertrags liefern können, das Lieferdatum und den Lieferort angibt und Liefervorschläge unterbreitet ist ein Angebot und bringt unseren Willen zum Abschluss eines Vertrages mit dem Adressaten des Angebots zum Ausdruck.

4. Die Gültigkeitsdauer des Angebots ergibt sich aus dessen Inhalt, auch wenn dieser nicht ausdrücklich angegeben ist beträgt 5 Werktage.

5. Vorbehaltlich weiterer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt der Vertrag mit Eingang der Bestellung bei uns vor Ablauf der Angebotslaufzeit zustande.

6. Wenn innerhalb der oben genannten Frist keine Bestellung aufgegeben wird, verfällt die Frist bietet an.

7. Vertragsinhalt sind ausschließlich schriftlich getroffene Vereinbarungen.

8. Die Beurteilung der Richtigkeit der vom Verkäufer oder Lieferanten abgegebenen Erklärung darf nur auf der Grundlage des Inhalts der schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und dieser Allgemeinen Lieferbedingungen erfolgen.

9. Vorbehalte oder Änderungen unseres Angebots durch den Besteller gelten als gültig ein neues Angebot/Bestellung. In diesem Fall kommt der Vertrag dann zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung des Bestellers/Empfängers innerhalb von 10 (zehn) Werktagen schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigen.

10. Andernfalls erlischt das vom Empfänger/Besteller abgegebene Angebot mit Ablauf der oben genannten Frist von 10 (zehn) Tagen.

11. Wenn der Empfänger eine Bestellung aufgibt, ohne fortzufahren Angebot kommt der Vertrag innerhalb von 10 Werktagen zustande (gerechnet ab Eingang der Bestellung) bestätigen wir dies ausdrücklich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail Annahme der aufgegebenen Bestellung.

12. Erfolgt keine Bestätigung in der oben beschriebenen Weise, ist die erteilte Bestellung für uns nicht bindend.

13. Wir behalten uns das Recht vor, ohne Angabe von Gründen von jedem von uns geschlossenen Vertrag unabhängig von der dem Vertragsschluss vorangegangenen Vorgehensweise zurückzutreten, innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss.

14. Ein Rücktritt in diesem Sinne ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn uns die Vertragserfüllung aus folgenden Gründen nicht möglich ist Annahme unserer Angebote, an die wir gegenüber mehreren Empfängern gebunden waren.

15. Die Angabe des Rücktrittsgrundes ist unverbindlich und dient lediglich dem Nutzen Handelsbräuche.

16. Machen wir vom Widerrufsrecht Gebrauch, so stehen dem Empfänger hieraus keinerlei Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, gegen uns zu.

17. An Zeichnungen, Berechnungen, technischen Berechnungen und sonstigen Unterlagen, die in dieser Montage- und Demontageanleitung überlassen oder dem Besteller bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Verkäufer Eigentums-, Urheber-, Patent- und Gebrauchsmusterrechte vor.

18. Durch den Vertragsschluss werden keine geistigen Eigentumsrechte auf den Empfänger übertragen.

19. Dokumentation und Anleitung dienen ausschließlich Angebotszwecken oder Betrieb und dürfen ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§3 Preis und Zahlung

1. Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise ab Lager in Kolbuszowa, bis zu dem die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.

2. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss eine Kostenerhöhung aufgrund einer Erhöhung der Materialpreise, einer Erhöhung der Einkaufspreise importierter und inländischer Waren, Treibstoff und sonstiger Abgaben eintritt und der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und voraussichtlichem Liefertermin mindestens 1 Monat beträgt.

3. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu Vertrag. Jede Erhöhung des Preises, auf die sie sich beläuft, wird als angemessene Erhöhung behandelt 5 % oder weniger des vereinbarten Nettoverkaufspreises, was nicht zum Rücktritt des Empfängers vom Vertrag berechtigt.

4. Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der vereinbarten Frist in bar oder durch Überweisung auf unser Konto zu erfolgen, ohne dass ein Anrechnungsrecht auf andere Forderungen vom Kaufpreis besteht, einschließlich Beschwerden, als sie sich aus rechtskräftigen oder anerkannten Urteilen ergeben vom Lieferanten als unbestritten anerkannt.

5. Es ist nicht gestattet, Zahlungen aus irgendeinem Grund oder Rechtsgrund zurückzuhalten.

6. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen nach polnischem Recht, einschließlich Forderungen in anderen Währungen als dem polnischen Zloty (PLN).

7. Die Geltendmachung sonstiger Schäden aus der verspäteten Zahlung des Preises bleibt uns vorbehalten.

8. Sämtliche Ansprüche aus etwaigen Rechtstiteln gegen uns eines bestimmten Empfängers werden sofort fällig und zahlbar, unabhängig davon, ob sie angemessen sind Für sie läuft die Zahlungsfrist dann noch nicht ab, wenn der Empfänger mit der Zahlung an uns über den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zeitraum von 10 Tagen hinaus im Rückstand ist.

9. Unabhängig von den Angaben des Empfängers werden erhaltene Zahlungen in die erste Rechnung einbezogen in der Reihenfolge der frühesten fälligen Forderungen des Verkäufers. 10. Im Falle zusätzlicher Kosten und Zinsen auf die überfällige Forderung sind wir unabhängig von den Angaben des Empfängers zur Gutschrift berechtigt Zunächst geleistete Zahlungen für Kosten, Zinsen usw gegenüber der Hauptschuld.

11. Dieses Recht steht dem Verkäufer unabhängig von einer anderweitigen vorherigen Vereinbarung mit dem Empfänger oder dessen Vorbehalten zu.

12. Im Falle der Kenntnisnahme von Umständen, die darauf hinweisen könnten Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Empfängers oder seines Risikos Insolvenz anmelden, insbesondere wenn die von ihm erteilten Anordnungen nicht ausgeführt werden können Wechsel oder Schecks verweigert der Versicherer die Gewährung oder Fortführung des Geschäfts eine Verkaufsversicherung für den Empfänger abgeschlossen hat oder die Höhe des Kreditlimits herabgesetzt hat, der Empfänger mit der Zahlung in Verzug gerät oder gegen ihn ein Insolvenzantrag oder ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichsverfahrens gestellt wurde, oder ein Gerichtsvollzieher oder eine Verwaltungsvollstreckung anhängig ist oder ein rechtskräftiges Urteil oder eine Entscheidung der Landesbehörden schwerwiegende Geldstrafen verhängt hat, können wir die Ausführung eingereichter, aber nicht ausgeführter Anordnungen verweigern oder ihre Ausführung von der sofortigen Vorlage bei der angegebenen Stelle abhängig machen von uns innerhalb der von uns in Form und Art gesetzten Fristen von Sicherheiten, z.B. einer Bürgschaft einer polnischen Bank oder Zahlung per Vorkasse/Vorkasse, und bei Nichterfüllung unserer Aufforderung auch ohne Terminvereinbarung zu verlangen ein weiterer Nach unserer Wahl setzen wir eine Nachfrist, um von allen oder einzelnen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Ansprüche oder Schadensersatzansprüche des Empfängers gegen uns bestehen aus diesem Grund nicht.

13. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts ist der Empfänger verpflichtet, die ihm entstandenen und von uns nachgewiesenen Aufwendungen zu erstatten.

14. Unser Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt unberührt.

15. Im Falle eines Konkurses oder einer Beschlagnahme von Eigentum und Bank- oder anderen Konten Rechte, ist der Empfänger verpflichtet, uns hierüber unverzüglich zu informieren und alles tun, um unser Eigentum an uns zu übergeben und fertigzustellen Zahlungen.

16. Unter den vorstehend genannten Voraussetzungen sind auch wir berechtigt eine weitere Weiterveräußerung unserer Ware durch den Abnehmer zu untersagen und abzuholen unbezahlte Ware auf Kosten des Empfängers.

§4 Eigenschaften der Ware

1. Die von uns hergestellten oder verkauften Waren sind ausschließlich für den sog. Gebrauch bestimmt normale Verwendung unter typischen und durchschnittlichen Bedingungen für eine bestimmte Sache, und insbesondere sind sie nicht für die Verwendung unter ungewöhnlichen, gefährlichen, gesundheits- und sicherheitsgefährdenden oder übermäßig strapazierenden Bedingungen bestimmt, es sei denn, wir haben ausdrücklich erklärt, dass die Waren hergestellt wurden Die von uns für die Bedürfnisse einer bestimmten Bestellung bereitgestellten Produkte erfüllen zusätzliche Anforderungen.

2. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der bestellte Liefergegenstand zur Erreichung der vom Empfänger beabsichtigten, auch wirtschaftlichen Ziele geeignet ist.

3. Für die Verwendung der Kaufsache (Liefergegenstand) ist der Empfänger verantwortlich und der Verkäufer von jeglicher Haftung befreit. und insbesondere für die Planung und den Bau von Gerüstkonstruktionen, um deren korrekten Zusammenbau und Stabilität der Struktur sicherzustellen.

4. Unser Sortiment umfasst Produkte in der richtigen Qualität. Für ihre Produktion verwendet Es handelt sich um hochwertigste Komponenten mit EU-Zulassungen und Zertifikaten sowie einem Prüfbericht. Die Produkte verfügen über folgende Zulassungen und Zulassungen: a) Montage- und Demontageanleitungen für Gerüste (technische und betriebliche Dokumentation) b) Produktions- und Ursprungskontrollzertifikat – Konformitätserklärung mit polnischen Standards, c) Zertifikat der Systeme OMEGA I, II, ausgestellt vom Institut für Maschinenbau und Felsbergbau d) Zertifikat des TÜV Rheinland Polska Sp. z o.o. z o. o. für die Systeme OMEGA I, II, III, Bestätigung der Konformität unserer Gerüste mit den Anforderungen polnischer und europäischer Normen, ausgestellt von: - Omega Sp.z o.o. - Institut für maschinelles Bauwesen und Gesteinsbergbau, Warschau - TÜV Rheinland Polska Sp. z o.o. z o. o. Warschau

5. Wir bestätigen, dass die Zulassungen und Zulassungen auf dem polnischen Markt rechtmäßig und korrekt sind und auf dem Territorium der Republik Polen.

6. Wir verkaufen nur vom Sitz und Hauptlager des Unternehmens in Polen.

7. Im Falle des Exports oder der Verwendung unserer Produkte außerhalb der Republik Polen entscheidet der Empfänger allein und in eigener Verantwortung über deren Verwendung und ist verpflichtet zu prüfen, ob dies mit den Bestimmungen des nationalen Rechts vor Ort übereinstimmt ob für deren Verwendung, Verkauf, Einbau das Produkt über die entsprechenden Zulassungen und Zulassungen verfügt und ob darüber hinausgehende Zulassungen und Zulassungen nicht erforderlich sind, bzw. die Einhaltung sonstiger gesetzlicher und handelsüblicher Anforderungen.

8. Sofern sie erforderlich sind, hat er sie auf eigene Kosten und Gefahr zu beschaffen. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Garantie für die Zulässigkeit, rechtliche und tatsächliche Einhaltung und Rechtmäßigkeit der Verwendung des Produkts außerhalb der Republik Polen

9. Unsere Produkte, insbesondere Gerüstsysteme, dürfen nur gemäß unseren Anweisungen und Empfehlungen verwendet werden und nur unsere Produkte dürfen innerhalb desselben Systems und gemäß unseren Empfehlungen kombiniert werden.

10. Die Angabe, dass unsere Produkte anderen Produkten maßlich und technisch ähnlich oder anderweitig kompatibel sind, bedeutet, dass die Systeme OMEGA I, OMEGA II, OMEGA I II technisch und maßlich anderen Systemen entsprechen und die gleichen Abmessungen haben, bedeutet aber nicht, dass sie sind deren Kopie oder technisch mit ihnen identisch oder können gemeinsam genutzt werden (Systemmischung). Informationen dieser Art haben lediglich beschreibenden Charakter und erläutern den Zustand und die Art des Produkts.

11. Wir empfehlen und gestatten nicht, unsere Produkte mit anderen Produkten anderer Hersteller zu kombinieren, auch wenn dies physikalisch, technisch und rechtlich zulässig oder möglich ist, und wir sind für die Folgen solcher Handlungen nicht verantwortlich.

12. Die Entscheidung zur Kombination mit anderen Systemen und Produkten trifft der Empfänger auf eigenes sachliches und rechtliches Risiko. Der Empfänger ist verpflichtet, diesbezügliche Vorbehalte und Anforderungen anderer Hersteller sowie gesetzliche Beschränkungen zu berücksichtigen.

13. Der Empfänger ist verpflichtet zu prüfen, ob am Verwendungsort das nationale Recht eingehalten wird Produkt ermöglicht die Kombination von Produkten und Gerüstsystemen verschiedener Hersteller, oder ob es Bescheinigungen und Genehmigungen benötigt und wenn ja, ist es verpflichtet, diese einzuholen eigene Kosten und Gefahr.

14. Negative Auswirkungen auf die Eigenschaften und Gebrauchstauglichkeit unserer Produkte Eine unsachgemäße Verwendung sowie eine unsachgemäße Installation können die Folge sein, wodurch wir von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen sind.

15. Bitte beachten Sie unsere Montage- und Demontagehinweise und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

16. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung entbindet uns von der Schadensersatzpflicht und der Schadensersatzpflicht.

§5 Liefertermin und Leistung

1. Der in unserem Angebot, Liefervertrag oder in der Auftragsbestätigung des Empfängers genannte Termin für die Lieferung bzw. Abholung der Ware beginnt erst zu laufen, wenn der Empfänger alle für die ordnungsgemäße Lieferung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt, also die Art der bestellten Ware mitteilt, Ort der Lieferung, Liefertermin, eine zur Warenannahme berechtigte Person, Telefonnummer des Ansprechpartners und, falls eine Zahlung vor der Lieferung vereinbart wurde, wann diese Person auch die vereinbarte Zahlung leisten wird.

2. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Ereignisse, außergewöhnliche Umstände, die nicht von uns zu vertreten sind, wie z. B. Nichterfüllung von Lieferungen durch unsere Lieferanten, Störung unseres Betriebs durch Feuer, Wasser, erhebliche Fehlzeiten von Mitarbeitern, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Materialien, Transportunfähigkeit von Energie, Transportunfähigkeit, Maßnahmen staatlicher Behörden und schwerwiegende Verkehrsbehinderungen behalten wir uns das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben, wenn die oben genannten Umstände dazu führen, dass wir unsere Verpflichtung ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig erfüllen können oder Leistung um die Dauer der Behinderung und um die zur Wiederaufnahme der Lieferung erforderliche angemessene Frist zu verlängern.

3. Der Empfänger ist jedoch in jedem Fall berechtigt, uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen, wenn der vereinbarte Liefertermin um mindestens 2 Wochen überschritten wurde.

4. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Empfänger von der Lieferung zurücktreten.

5. Der Empfänger ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er mit der Annahme der Ware im Verzug ist.

6. Schadensersatzansprüche des Empfängers gegen uns wegen des Rücktritts bestehen nicht.

7. Wird die Lieferfrist aus unserem Verschulden nicht eingehalten, ist der Empfänger nach Ablauf der in § 5.2 genannten Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

8. Der Schadensersatz deckt den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden ab und ist auf die Höhe des unmittelbaren Schadens begrenzt, nicht jedoch entgangenen Gewinn. Ihre Höhe beträgt für jede vollendete Woche der Verspätung höchstens 1 % des Nettopreises der Ware, höchstens jedoch 5 % des Nettopreises des Liefergegenstandes.

9. Der Empfänger hat keinen Anspruch auf höhere Beträge, gleich aus welchem Grund er diese verlangt.

10. Kommt der Empfänger mit der Abholung des Liefergegenstandes in Verzug, ist er nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

11. Teil-/Teillieferungen sind zulässig. Wurde der Auftrag von uns teilweise erfüllt, stehen ihm die oben genannten Rechte des Empfängers, insbesondere das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, nur hinsichtlich der noch nicht ausgeführten Teile zu.

12. Bei verspätetem Eingang der Ware beim Empfänger werden ihm die Kosten für die Lagerung der Ware entsprechend in Rechnung gestellt, d. h. für jeden Tag der Lagerung der Ware wird 1 % ihres Nettowertes berechnet.

§6 Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung

1. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Liefergegenstand auf unsere Kosten und Gefahr an den vom Empfänger angegebenen Ort geliefert wird, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Beschädigung des Gegenstands mit der Übergabe der Ware auf den Empfänger über an die für den Transport verantwortliche Person oder wenn die Ware zum Zwecke des Versands unsere Produktionsstätte oder unser Lager verlässt, unabhängig davon, ob der Transport mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt oder von uns an einen Dritten beauftragt wird und unabhängig davon, ob die Die Transportkosten gehen zu unseren Lasten.

2. Das Abladen der Ware obliegt dem Empfänger.

3. Unter Herausgabe einer Ware bzw. Lieferung versteht man die Übergabe an den Besteller oder eine in seinem Namen handelnde Person, insbesondere: a) Verladung auf das vom Besteller vorgelegte Fahrzeug, b) Bereitstellung des Fahrzeugs des Lieferanten zum Entladen am Lieferort

4. Wenn die Kosten für die Lieferung vom Verkäufer getragen werden, der Lieferant und der Liefergegenstand während des Transports beschädigt wird oder verloren geht, gilt der oben genannte Umstand als objektives Ereignis, das die Verlängerung der Lieferfrist, die Vertragserfüllung usw. rechtfertigt aus der daraus resultierenden Verzögerung entstehen für den Empfänger keine Ansprüche.

5. Verzögert sich die Lieferung oder Abnahme aus Gründen, die der Empfänger zu vertreten hat, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung des Liefergegenstandes über, sobald die Ware zur Auslieferung bereit ist.

§7 Mängelhaftung

1. Gewährleistungsansprüche stehen dem Empfänger nur zu, wenn er seiner nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Untersuchungspflicht des Liefergegenstandes und der Rügepflicht für festgestellte Mängel nachgekommen ist.

2. Sichtbare und erkennbare Mängel hat der Empfänger uns innerhalb von 8 Tagen ab Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Der Empfänger ist verpflichtet, die festgestellten Mängel detailliert zu beschreiben und mit Fotos zu bestätigen.

3. Ermöglicht uns der Empfänger nicht unverzüglich die Besichtigung der mangelhaften Sache oder des Schadensortes, stellt er uns auf Verlangen die beworbene Ware oder deren Muster nicht unverzüglich zur Verfügung, so entfallen sämtliche Ansprüche aus Garantie, Gewährleistung und Schadensbeseitigung in Betracht gezogen werden.

4. Versteckte oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat uns der Abnehmer innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.

5. Die Nichteinhaltung der oben genannten Frist hat den Verlust der Rechte aus Gewährleistung, Garantie und Schadensersatz hinsichtlich der festgestellten Mängel zur Folge.

6. Die von uns vorgenommene Untersuchung der gerügten Mängel oder Maßnahmen zur Mängelbeseitigung schließen die Geltendmachung des Vorwurfs einer verspäteten oder unrichtigen Mängelanzeige oder einer unsachgemäßen Verwendung des Liefergegenstandes nicht aus.

7. Wir haften nicht für Mängel und Mängel, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind und: - Schäden, die durch unsachgemäßen und nachlässigen Transport, Handhabung, Montage sowie nach dem Verkauf durch zufällige Ereignisse und andere äußere Umstände entstehen, - Schäden, die durch unsachgemäßen und unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, - Lagerung, Wartung, Reinigung/Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Verschmutzung Baumaterialien, Farben und Lagerung auf falschem Untergrund / insbesondere Holzelementen, Sperrholz, - Verwendung unter anderen als den durchschnittlichen Bedingungen, wenn wir für diese Bedingungen nicht zugelassen sind, - Verwendung nicht gemäß den Empfehlungen und Anweisungen und diesen Geschäftsbedingungen, - Transportschäden, - Schäden, die auf höherer Gewalt oder dem Verschulden Dritter oder im Rahmen der Mitwirkung Dritter beruhen, - Schäden, die durch das Personal des Empfängers und die von ihm eingesetzten Personen verursacht werden. - natürlicher, normaler Verschleiß einzelner Elemente oder des Ganzen, - Mängel und Schäden, aufgrund derer der Preis der Ware gemindert wurde, Schäden an Waren mit beschädigten oder unleserlichen Markierungen oder völlig ohne Markierungen,

8. Beim Aufbau des Gerüstes hat der Auftraggeber alle ihm zugewiesenen technischen Regeln einzuhalten. einschließlich DIN-Normen, Statik- und Zulassungsrichtlinien sowie rechtlicher und technischer Normen,

9. Unsere Gewährleistungshaftung erlischt 6/sechs/Monate ab dem Datum des Erhalts der Ware durch den Empfänger.

10. Im Falle der Feststellung eines Mangels der Ware sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung der mangelfreien Ware verpflichtet. Wurde die Ware bereits zweimal erfolgreich nachgebessert oder ersetzt, kann der Käufer eine anteilige Herabsetzung des Preises verlangen oder hinsichtlich der von einem Mangel betroffenen Sache vom Vertrag zurücktreten, was bei anderen Kaufgegenständen jedoch nicht gilt.

11. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus der Gewährleistung geltend zu machen, verjährt einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch den Verkäufer, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Lieferdatum.

12. Der Verkäufer ist von jeglicher Haftung für Schäden und weitere Schäden, sowohl für entgangenen Gewinn als auch für entgangenen Gewinn, befreit, wenn die gelieferte Ware nicht ordnungsgemäß gelagert, verarbeitet oder verwendet wurde.

13. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, haften wir nicht. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Empfängers und seiner Erfüllungsgehilfen.

14. Die Beweislast dafür, dass der Mangel vor Übergang der Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Beschädigung des Liefergegenstandes auf den Abnehmer entstanden ist oder auf einer in der verkauften Sache bereits inhärenten Ursache beruht, trifft den Abnehmer.

§8 Eigentumsvorbehalt

1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.

2. Das Eigentum an der gelieferten Ware – dem Liefergegenstand – geht auf den Empfänger erst dann über, wenn er sämtliche Forderungen, die uns aus der Geschäftsbeziehung zustehen, sowie die mit dem Liefergegenstand verbundenen Nebenkosten begleicht, nicht erst ab Gegenstand der Lieferung, aus allen anderen Geschäften jedoch die gegenseitigen und rechtlichen Eigentumsrechte.

3. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der Forderungen.

4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten, ist dem Empfänger untersagt.

5. Bei Pfändungen der Ware oder sonstigen Verfügungen Dritter hat uns der Empfänger unverzüglich davon zu benachrichtigen. Auch in diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, bei der Durchsetzung unserer Rechte mitzuwirken.

6. Die mit den oben genannten Tätigkeiten verbundenen Kosten trägt der Empfänger.

7. Im Falle der Zurückhaltung oder des Zahlungsverzugs hat der Empfänger uns außerdem die Menge der in seinem Besitz befindlichen Waren und den Ort ihrer Lagerung mitzuteilen.

8. Das Recht des Abnehmers, über die Vorbehaltsware zu verfügen, erlischt, wenn er seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht nachkommt.

 

§9 Anwendbares Recht. Zuständigkeit. Erfüllungsort

 

1. Für unsere Verträge und Lieferungen gilt ausschließlich das Recht der Republik Polen.

2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferungen ab Werk das Hauptlager, bei sonstigen Lieferungen unser von uns angegebenes Lager.

3. Das zuständige Gericht ist das für die Stadt Kolbuszowa zuständige Amtsgericht

4. Verstößt der Empfänger gegen die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere im Falle eines Kaufs ohne Mehrwertsteuer / einer innergemeinschaftlichen Warenlieferung / eines Kaufs mit eingestellter oder eingestellter Tätigkeit, ist der Empfänger zum Ersatz der daraus resultierenden Vertragsstrafen oder der festgestellten Verbindlichkeiten verpflichtet durch polnische oder ausländische staatliche Behörden oder Kontrollen.

5. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen.

6. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen.

 

§10 Gewerbliche Schutzrechte

 

1. An der gelieferten oder empfangenen Ware – dem Gegenstand der Lieferung – stehen uns Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Marken, Patente und dergleichen zu.

2. Eine Transaktion bedeutet weder eine Übertragung noch eine Einschränkung dieser Rechte.

 

§11 Rechtsbehelfe bei Sanktionsverstößen (2022C/1451/01)

 

1. Im Zusammenhang mit der Situation, die sich aus dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine ergab, Die Gegenpartei erklärt hiermit, dass sie die geltenden Gesetze zur Einführung von Sanktionen einhält und nicht mit Unternehmen oder in dem Umfang zusammenarbeitet, in dem diese von diesen Sanktionen erfasst werden.

2. Darüber hinaus erklärt die Gegenpartei, dass weder gegen sie noch gegen ein Mitglied ihrer Geschäftsführung oder gegen ihren wirtschaftlich Berechtigten Sanktionen verhängt werden.

3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um eine Umgehung der Sanktionen zu verhindern, insbesondere durch Exporte in Drittländer, von denen aus Waren nach Russland und Weißrussland umgeleitet werden können, sowie durch Importe aus diesen Ländern über Drittländer.

4. Zu den Vorsorgemaßnahmen gehört es sicherzustellen, dass weitere Partner sich ordnungsgemäß verhalten und keine Sanktionen verletzen, und dass in Verträge und Vereinbarungen entsprechende Klauseln aufgenommen werden, die weitere Gegenparteien dazu verpflichten, Sanktionen einzuhalten und keine Transaktionen unter Bedingungen des Sanktionsrisikos durchzuführen.

5. Die Gegenpartei verpflichtet sich, keine weiteren Transaktionen mit einem Unternehmen zuzulassen, das sich nicht ausdrücklich zur Einhaltung der Sanktionen verpflichtet und trotz der Verpflichtung in der Realität kein solches Risiko darstellt, und wird überzeugende Beweise dafür erbringen, dass die Sanktionen nicht eingehalten werden verletzt wurde und dass das Unternehmen entsprechende Maßnahmen mit seinen Vertragspartnern in Bezug auf Waren und Transaktionen mit einem Unternehmen der OMEGA-Gruppe ergriffen hat.

6. Die Gegenpartei verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass ihre weiteren Partner die diesbezüglichen Beschränkungen und Sanktionen einhalten und bei Verweigerung, drohender Sanktionsverletzung und Angst vor einem Zahlungsausfall vom Geschäft zurückzutreten.

7. Die oben genannte Zusicherung ist gemäß der Mitteilung der Europäischen Kommission an Wirtschaftsbeteiligte, Importeure und Exporteure (2022C/1451/01) rechtswirksam. Gleichzeitig verpflichtet er sich, jede Änderung der beschriebenen Situation oder das Veralten der Informationen sowie die Gefahr von Verstößen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu meld